Humboldt-Universität zu Berlin - Migration in die DDR (und BRD)

Mit der Wurzel ausgerottet... - Jüdisch-kommunistische Re_Migrant_innen zwischen Antifaschismus und Antisemitismus in der frühen DDR

Projektseminararbeit von Anne Bergmann, Humboldt-Universität zu Berlin, 2011


3.3.2 Vom Kämpfer zum Opfer

Die Unterscheidung zwischen KgF und OdF hat auch schon vor dem Slánský-Prozess bestanden. Bereits 1945 schließen sich ehemalige politische Häftlinge zu Verbänden der OdF zusammen und übernehmen als Beauftragte der Fürsorgeämter die Anerkennung von Fürsorgeberechtigten und die Verteilung von Leistungen.

Die Anerkennungspraxis ist zunächst äußerst strikt. Viele OdF-Verbände, in denen mehrheitlich Kommunist_innen aktiv sind, wollen nur diejenigen als fürsorgeberechtigt anerkennen, die gegen den Faschismus gekämpft haben. Somit steht bspw. auf der ersten Vollsitzung des Berliner OdF-Hauptausschusses am 23. Juni 1945 zunächst sogar zur Diskussion, ob Jüd_innen als Opfer des faschistischen Rassenwahns überhaupt als OdF gelten können: so weit können wir den Begriff 'Opfer des Faschismus' nicht ziehen. Sie haben alle geduldet und Schweres erlitten, aber sie haben nicht gekämpft (zit. n. Haury 2002: 306).

Nach harschen Protesten (u. a. durch die Auschwitz-überlebenden Julius Meyer und Heinz Galinski sowie die Westalliierten) wird die Anerkennungspraxis im September/ Oktober 1945 geändert, von da an werden auch verfolgte Jüd_innen als OdF betrachtet. Allerdings werden sie damit unter eine allgemeine Kategorie subsumiert, womit die rassenantisemitische Basis ihrer Verfolgung ausgeblendet wurde (Bergmann et al 1995: 14).

Überdies wird durch die Unterteilung in Kämpfer und (passive) Opfer eine unterschiedliche moralische Wertschätzung und Hierarchisierung der beiden Gruppen ausgedrückt. So erhalten die beiden Gruppen auch verschiedene Ausweise. Diejenigen, deren OdF-Ausweise mit dem Aufdruck Kämpfer versehen sind, werden auch materiell besser gestellt.

Die Nachfolgeorganisation der OdF-Verbände, die 1947 gegründete Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), welche überparteilich, aber mehrheitlich kommunistisch war, setzt sich allerdings ausdrücklich für eine Gleichstellung von Kämpfern und Opfern ein. Diese wird dann im April 1948 auch in dem Gesetzesentwurf über die Betreuung der Verfolgten des Naziregimes (VdN) realisiert. Anerkennung verdient, dass beide Organisationen die Jüd_innenverfolgung thematisieren und sich gegen Antisemitismus engagieren, u. a. mit Kundgebungen und Veranstaltungen nach den antisemitischen Ausschreitungen 1946/ 1947 (vgl. Haury 2002: 305-313).

Laut Groehler werden Jüd_innen zunehmend ab 1950 die OdF-Anerkennungen entzogen (vgl. Groehler 1993: 51). Am 3. Februar 1953 wird die Auflösung der VVN vom Politbüro beschlossen und durch das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer ersetzt, dessen Mitglieder vom ZK ernannt werden. Während die VVN eine Organisation mit mehrheitlich jüdischen Mitgliedern war, sind im neuen Komitee nur noch zwei Jüd_innen vertreten (vgl. Haury 2002: 402 u. FN 450). Diese Ereignisse stehen im Zusammenhang mit der sich sukzessiv antisemitisch zeigenden Säuberungs- und Agent_innenhysterie.



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Während der Dekolonisationskämpfe im südlichen Afrika engagierte sich die DDR auf Seiten mehrerer Befreiungsbewegungen. In Folge davon gelangten Mitglieder dieser politischen Gruppierungen in das Exil der DDR. Wie kaum eine andere Form der Migration ermöglicht dieses Exil, die DDR vor dem Hintergrund ihrer globalgeschichtlichen Verflechtungen zu betrachten - und zugleich den um die deutsche Zweistaatlichkeit herum gebildeten Diskurs kritisch zu hinterfragen.

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