Mit der Wurzel ausgerottet...
- Jüdisch-kommunistische Re_Migrant_innen zwischen Antifaschismus und Antisemitismus in der frühen DDR
Projektseminararbeit von Anne Bergmann, Humboldt-Universität zu Berlin, 2011
3.3.2 Vom Kämpfer
zum Opfer
Die Unterscheidung zwischen KgF und OdF hat auch schon vor dem Slánský-Prozess bestanden. Bereits 1945 schließen sich ehemalige politische Häftlinge zu Verbänden der OdF zusammen und übernehmen als Beauftragte der Fürsorgeämter die Anerkennung von Fürsorgeberechtigten und die Verteilung von Leistungen.
Die Anerkennungspraxis ist zunächst äußerst strikt. Viele OdF-Verbände, in denen mehrheitlich Kommunist_innen aktiv sind, wollen nur diejenigen als fürsorgeberechtigt anerkennen, die gegen den Faschismus gekämpft haben. Somit steht bspw. auf der ersten Vollsitzung des Berliner OdF-Hauptausschusses am 23. Juni 1945 zunächst sogar zur Diskussion, ob Jüd_innen als Opfer des faschistischen Rassenwahns
überhaupt als OdF gelten können: so weit können wir den Begriff 'Opfer des Faschismus' nicht ziehen. Sie haben alle geduldet und Schweres erlitten, aber sie haben nicht gekämpft
(zit. n. Haury 2002: 306).
Nach harschen Protesten (u. a. durch die Auschwitz-überlebenden Julius Meyer und Heinz Galinski sowie die Westalliierten) wird die Anerkennungspraxis im September/ Oktober 1945 geändert, von da an werden auch verfolgte Jüd_innen als OdF betrachtet. Allerdings werden sie damit unter eine allgemeine Kategorie subsumiert, womit die rassenantisemitische Basis ihrer Verfolgung ausgeblendet wurde
(Bergmann et al 1995: 14).
Überdies wird durch die Unterteilung in Kämpfer
und (passive) Opfer
eine unterschiedliche moralische Wertschätzung und Hierarchisierung der beiden Gruppen ausgedrückt. So erhalten die beiden Gruppen auch verschiedene Ausweise. Diejenigen, deren OdF-Ausweise mit dem Aufdruck Kämpfer
versehen sind, werden auch materiell besser gestellt.
Die Nachfolgeorganisation der OdF-Verbände, die 1947 gegründete Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), welche überparteilich, aber mehrheitlich kommunistisch war, setzt sich allerdings ausdrücklich für eine Gleichstellung von Kämpfern
und Opfern
ein. Diese wird dann im April 1948 auch in dem Gesetzesentwurf über die Betreuung der Verfolgten des Naziregimes (VdN) realisiert. Anerkennung verdient, dass beide Organisationen die Jüd_innenverfolgung thematisieren und sich gegen Antisemitismus engagieren, u. a. mit Kundgebungen und Veranstaltungen nach den antisemitischen Ausschreitungen 1946/ 1947 (vgl. Haury 2002: 305-313).
Laut Groehler werden Jüd_innen zunehmend ab 1950 die OdF-Anerkennungen entzogen (vgl. Groehler 1993: 51). Am 3. Februar 1953 wird die Auflösung der VVN vom Politbüro beschlossen und durch das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer ersetzt, dessen Mitglieder vom ZK ernannt werden. Während die VVN eine Organisation mit mehrheitlich jüdischen Mitgliedern war, sind im neuen Komitee nur noch zwei Jüd_innen vertreten (vgl. Haury 2002: 402 u. FN 450). Diese Ereignisse stehen im Zusammenhang mit der sich sukzessiv antisemitisch zeigenden Säuberungs- und Agent_innenhysterie.
- Einleitung
- 1.1. Theoretische Grundlagen
- 1.2. (Selbst-)Reflexion der verwendeten Quellen und der Vorgehensweise
- 1.3. Aufbau der Arbeit
- Zurückgekehrt: Zur Motivation der jüdischen Re_Migrant_innen
- Helmut Eschwege
- 3.1. Wege zum Sozialismus
- Exkurs: Westemigrant_innen in der Ideologie der SED
- 3.2.
Aus Solidarität mit den überlebenden Juden
- 3.3. Die Lehren des Slánský-Prozess ziehen ihre Kreise
- 3.3.1 Auf einmal
Parteifeind
- 3.3.2 Vom
Kämpfer
zumOpfer
- Salomea Genin
- 4.1 Von der Angst
als Jüdin erkennbar
zu sein und dem Wunschdeutsch zu werden
- 4.2 Verhinderte Rückkehr
- 4.3 Leben in der DDR: antisemitische Erfahrungen und antifaschistische Schutzschilder
- 4.4 Vergangenheitsbewältigung
- Fazit
- Abkürzungsverzeichnis
- Literatur