Arbeitsalltag

Als Thanh, Minh-Mai und Hanh 1987 in die DDR eingereist sind, ging die Regierung gerade dazu über, auf Grund von extremen wirtschaftlichen Versorgungsmängel im Inland, Vertragsarbeiter_innen nicht mehr in kleineren Gruppen, sondern in Massen einzusetzen und von ihnen Extraschichten zu verlangen. Die Arbeitseinsätze erfolgten zudem in körperlich schweren, monotonen Arbeitsbereichen (Poutrus 2010: 146), wie der Leicht – und Schwerindustrie oder dem Maschinenbau. Die Arbeiten am Fließband und an Stanzmaschinen waren keine begehrten Positionen unter den DDR-Bürger_innen, da sie wenig Qualifikationen benötigten und nur geringe Aufstiegschancen versprachen. Hier und an anderen Stellen, erfolgte daher der Einsatz von Arbeitsmigrant_innen. Dieses widersprach den Regelungen der bilateralen Verträge, da hier von einem Arbeitseinsatz, der den Qualifikationen der Arbeitsmigrant_innen entsprach ausgegangen wurde (Müggenburg 1996: 16).
Gearbeitet wurde in einem Schichtsystem. Im Falle von Hahn war es jeweils eine achtstündige Schicht, die je nach Arbeitseinsatz von 7-15 Uhr, 14-22 Uhr oder von 22 Uhr bis in den frühen Morgen dauerte. Obwohl Vertragsarbeiter_innen den DDR Bürger_innen arbeitsrechtlich gleichgesetzt waren, mussten sie dennoch Benachteiligungen in Kauf nehmen, indem ihr Einsatz beispielsweise an älteren Maschinen erfolgte. Oft wurde dieses damit begründet, dass sie noch nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um an neueren Maschinen eingesetzt zu werden. Zudem hatten sie oft kürzere Pausen und ihre Beschwerden erhielten nicht die gleiche Beachtung, wie die von DDR Bürger_innen (ebd.).
In der ersten Zeit nach der Ankunft, wurde noch eine Eingewöhnungszeit von 4-12 Wochen gewährt, in der ein zwei bis dreimonatiger Sprachkurs belegt werden musste, der parallel von einem arbeitsbezogenes Grundmethodentraining
ergänzt wurde (Marburger; Kleff 1990: 25). Für die Dauer des Sprachkurses wurde der Mindestlohn von 400 Mark gezahlt (Müggenburg 1996: Dokument 5, Seite 8; Art.9; Abs.1). Ziel des Sprachkurses war lediglich der Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, als auch der am Arbeitsplatz notwendigen Begriffe, um sprachliche Verständigung im Arbeitsprozess zu gewährleisten
(Müggenburg 1996: 17). Das erreichte Sprachniveau reichte jedoch meist nur für den (Arbeits-)alltag aus. Thanh erzählte, dass sie einen siebenwöchigen Kurs besuchte, der jeweils fünf Stunden pro Tag dauerte. Zum Unterrichten kam eine Deutschlehrer_in in den Betrieb.
Durch die gezielte Abschottung der Arbeitsmigrant_innen ergaben sich zudem wenige Möglichkeiten, um die erlangten Sprachkenntnisse anzuwenden. Der schwere und intensive Arbeitsalltag erforderte zudem viel Energie, so dass keine Zeit für Weiterbildungsmöglichkeiten blieb. Zudem gab es für viele keinen großen Anreiz, die Sprache nach der vorgesehenen Rückkehr weiterhin im Alltag anzuwenden (Marburger; Kleff 1990: 27).
Daher war die Rolle von Dolmetscher_innen eine ganz entscheidene. Diese waren in den Betrieben immer vor Ort und begleiteten, so Hahn, die Arbeiter_innen zu Betriebsärzt_innen oder erklärten ihnen ihre Aufgabenbereiche. In den Verträgen ist wenig über ihre Stellung zu finden, lediglich, dass ihr Einsatz in gegenseitiger Abstimmung zwischen den Bevollmächtigten beider Abkommenspartner
erfolgte (Müggenburg 1996: Dokument 5, Seite 7; Art. 7; Abs. 3). Phuong-Anh weiß aus den Erzählungen ihrer Mutter, die selber als Dolmetscherin in die DDR kam, dass diese schon in Vietnam auf Grund ihrer guten Sprachkenntnisse ausgesucht wurde. An der Universität hatte sie Deutsch gelernt, was ihr zu diesem Zeitpunkt zu Gute kam, weil sie ihre Fähigkeiten durch das Bestehen eines Sprachtestes beweisen musste. Thanh fügte in unserem Gespräch noch hinzu, dass auch Menschen für diese Position genommen wurden, die in der DDR studiert hatten und/oder hier eine Ausbildung absolvierten.
Dolmetscher_innen waren jedoch nicht die Einzigen mit einer höheren Qualifikation, die ihnen höhere Löhne, mehr Urlaubstage (Ðo 2005: 807) und andere Privilegien brachte. Der Einsatz von Gruppenleiter_innen, sollte sowohl die Erfüllung der Arbeitsaufgaben
als auch die Einhaltung der Arbeitsdisziplin
im Sinne der Verträge beinflußen und die politische und kulturelle Arbeit
außerhalb der betrieblichen Tätigkeiten organisieren (Müggenburg 1996: Dokument 5, Seite 7; Art.7; Abs.2). Sie wurden von der vietnamesischen Seite ernannt und schuldeten sowohl dieser, als auch der Leitung des DDR Betriebes Rechenschaft. Jeder Gruppe wurde ein_e Leiter_in zugeteilt. Die Auswahl erfolgte durch einen Eignungstest (Ðo 2005: 807). Obwohl arbeitsrechtlich gleichgestellt, meint Thanh, dass Gruppenleiter_innen viel weniger arbeiten mussten. Stattdessen mussten sie: einfach nur so rumlaufen und gucken. Oder manchmal sich mit dem Betriebsrat in Verbindung setzten, wenn es Probleme gab und auch versuchen diese zu klären.
Sowohl Dolmetscher_innen als auch Gruppenleiter_innen bildeten (z.T. unbewußt), den Basisteil eines systematischen pyramidal aufgebauten Überwachungssystems
(Dennis 2005a: 827). Sie sorgten, mit Hilfe von ostdeutschen Betriebleiter_innen sowohl in den Betrieben, als auch in den Wohnheimen dafür, dass es keine Verstösse gegen die Verträge gab. Über ihnen befand sich das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (SAL), das direkt in Verbindung mit der vietnamesischen Botschaft in Ostberlin stand (Dennis 2005a: 827).
Die Aufnahme der ersten Arbeitsmigrant_innen erfolgte zunächst unkoordiniert und chaotisch. Der SAL wurde daher beauftragt die Regierungsabkommen zu koordinieren, zu kontrollieren
(Marburger; Kleff 1990: 22). Die Spitze bildete die Deutsche Volkspolizei und die Hauptabteilung XVIII des Ministeriums für Staatsicherheit. Diese war sowohl für die Sicherung der Staatswirtschaft als auch für eine systematische Abschottung der Arbeitsmigrant_innen von der DDR Bevölkerung zuständig. (Dennis 2005a: 827). Verstöße, Proteste und Forderungen nach besseren Bedingugen wurden abgemahnt, den Beteiligten mit einer Zwangsrückkehr gedroht, wenn sie sich nicht an die sozialistische Arbeitsdisziplin
hielten (Poutrus 2010: 146).