Soziales
Das Abkommen regelte auch Situationen des sozialen Lebens. So war es nicht möglich, dass Familienangehörige zusammen in der DDR in einem Betrieb eingesetzt wurden. Die Unterbringung erfolgte in möblierten Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ziel, das Niveau der Arbeiter_innenwohnheime der DDR zu erreichen. Das bedeutet ein Anspruch auf 5qm pro Person und einer maximalen Belegung von vier Personen pro Raum. Die Mietobergrenze betrug 30 DDR-Mark. Zwar regelte der Vertrag selbst nichts über die Freizeitgestaltung, wohl aber die Unterbringung in Wohnheimen, für die eigene Heimordnungen galten. So wurden Einlasskontrollen durchgeführt, die sicherstellen sollten, dass sich nach 22 Uhr keine wohnheimfremden Personen mehr in den Wohnheimen aufhielten.Q Quelle:
Vgl. Dennis, Mike 2005. S. 20–21.
Für die Kontakte außerhalb der Wohnheime auch zur Bevölkerung der DDR anbelangt, muss an dieser Stelle noch erwähnt werden, dass es von Seiten der Staats- und Parteiführung eine Einbindung der vietnamesischen Vertragsarbeiter_innen in gesellschaftliche Strukturen der DDR verneint wurde. Der Aktivitätsradius beschränkte sich hier auf die zeitweise arbeitsrechtliche Integration.Q Quelle:
Vgl. Sextro, Uli 1996. S. 46.