Humboldt-Universität zu Berlin - Migration in die DDR (und BRD)

Arbeitsverträge

Mauerteil - Arbeitsverträge

Die Wendezeit beschreiben alle drei Interviewpartnerinnen als sehr chaotisch und beängstigend. Aus dem Gespräch mit Phuong-Anh erfuhr ich, dass ihre Mutter diese Zeit bis heute als eine sehr schwere beschreibt, weil es ein Kampf ums Überleben war. Nach dem Fall der Mauer wurden viele Betriebe an die BRD verkauft oder mussten Insolvenz anmelden (Weiss 2005: 77f). Arbeitsplätze wurden gestrichen, wobei Arbeitsmigrant_innen die ersten waren, die entlassen wurden.

Die bilateralen Abkommen sollten erst zum 31.12.1990 offiziell gekündigt werden, jedoch verloren bis zu diesem Zeitpunkt bereits 50% ihre Arbeitsstelle und mussten, wollten sie bleiben, um ihr Aufenthaltsrecht kämpfen ( Ðo 2005: 808). Beinah zur gleichen Zeit trat auch der Einigungsvertrag zwischen der ehemaligen DDR und der BRD in Kraft. Am 29.9.1990 wurde festgelegt, dass eine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erst nach 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im vereinten Deutschland ausgestellt werden konnte, wobei die Zeit der DDR nicht mit gerechnet wurde, so dass viele Arbeitsmigrant_innen, die nicht illegalisiert oder abgeschoben werden wollten, die Rückreise antraten (Mende 2010: 45). Für die Rückreise wurde ein Abfindungsgeld von 3000 Mark gezahlt. Eine Summe, die im von Inflation bedrohten Vietnam nicht viel wert war, an die sich aber alle drei Interviewpartnerinnen genau erinnern. Sie nahmen sie jedoch nicht an, weil sie den Versuch unternommen hatten zu bleiben.

Konkret hieß das – es musste ein Arbeitsplatz besorgt werden, eine Aufenthaltsgenehmigung und ein neuer Wohnraum. Die Mietpreise waren jedoch dramatisch in die Höhe gegangen. Während zu DDR Zeiten ein Einheitspreis von 30 Mark für den durchschnittlich 5m² großen Wohnraum verlangt wurde, kostete die gleiche Fläche nach dem Mauerfall das 10fache und wurde für viele somit unbezahlbar (Ðo 2005: 808 ). Eine Arbeitsstelle zu bekommen erwies sich ebenfalls als schwierig, da auf dem Arbeitsmarkt nach einem rassistischen 'Vorrangsprinzip' (Mende 2010: 46) gehandelt wurde, bei dem Arbeitsplätze erst dann an ehemalige Arbeitsmigrant_innen vergeben wurden, wenn keine deutschen Arbeiter_innen dafür gefunden werden konnten. So blieben prekäre Jobs übrig, die jedoch Geld brachten.

Thanh merkte an, dass viele nach Westdeutschland gegangen sind und dort Arbeit fanden. Seit die Arbeitserlaubnis nicht mehr direkt an eine Aufenthaltserlaubnis wie in der DDR gekoppelt war (Mende 2010: 45), musste für einen legalen Aufenthalt ein festes Einkommen und eine feste Wohnmöglichkeit nachgewiesen werden. In manchen Fällen setzte jedoch ein Teufelskreis ein, nämlich dann, wenn eine Arbeitserlaubnis und Wohnung erst mit einem gültigen Aufenthalt zu bekommen war und es diesen aber nicht ohne einen festen Arbeitsplatz und Wohnung gab ( Ðo 2005: 808).

Minh-Mai, die mit einem fünfjährigen Vertrag in die DDR kam, der bis Ende April 1992 gültig gewesen wäre, erfuhr Ende 1991, dass der Betrieb zum Verkauf stand. Im November desselben Jahres kam dann die allgemeine Kündigung für alle Arbeiter_innen. Die Zeit der Arbeitslosigkeit erlebte sie als ein großes Durcheinander mit vielen Schikanen.

Minh-Mai: Und dann habe ich bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragt und sie haben gesagt, wenn ich nicht innerhalb einer Woche Arbeit finde, dann werden die Unterlagen zur Abschiebebehörde weitergeschickt. Ich hatte aber keine Zigaretten – warum dann Abschiebebehörde? Und ich kam auch ohne Dolmetscher – ich habe auch ein wenig diskutiert und dann hat sie gesagt: Warten Sie. Man muss auch sagen, dass es zwischen 1992 und 1994 sehr kompliziert war, um an Arbeit zu kommen, wir mussten kämpfen. Aber haben wir auch geschafft – und Hauptsache Gesundheit und Arbeit – dann sind wir glücklich.Und zwischen 1992 und 1993 war die Zeit auch nicht schön, es gibt keine schönen Geschichten. Viele haben mit Zigaretten gehandelt – was ein Problem war. Manchmal ging ich auch zum asiatischen Markt – und habe gesehen, dass da die Polizei vorbeikam und Pässe kontrolliert hat.

Was Minh-Mai hier anspricht war der zunehmende Handel mit über die Grenzen geschmuggelten Zigarretten, die viele ehemaligen Vertragsarbeiter_innen, meist in ostdeutschen Gebieten betrieben haben. Indem sie durch die oben beschriebene staatliche Aufenthaltregelung in die Illegalität gedrängt wurden, war dies eine oft verbreitete Einnahmequelle. Der Handel war jedoch mit vielen Risiken wie plötzlichen Polizeirazzien oder der Denunziation durch Käufer_innen oder Passant_innen verbunden. Oft folgte die Abschiebung. Dieses Phänomen führte auch dazu, dass schnell von Zigarretten – Mafias die Rede war, die auch tatsächlich tätig waren, jedoch nicht in dem Maße wie gemeinhin angenommen wurde. Diese Bild erweist sich jedoch als noch stets prägend, für bestehende Ressentiments (vgl. Bui 2003).

Bemerkenswert an der Erzählung von Minh-Mai ist die Kraft, die sie auf ihrem Wege aufbringen musste und die es ihr ermöglicht hatte, trotz vieler prekärer Arbeitssituationen die Stärke zu bewahren, mit der sie mir den folgenden Abschnitt schilderte.

Minh-Mai: Dann musste ich auch alles selber machen. Ich bin dann zu einem Verein und habe gesagt: Ich möchte hier bleiben. Weil eigentlich in dem Moment nach der Wende wollte ich ein bisschen durch Europa reisen und dann wenn sich da keine Arbeit ergibt, dann wollte ich wieder zurück nach Hause.Ich wollte nach Paris und so wenn ich konnte – und dann kam es anders. Ich habe nach einer Wohnung gesucht und dann hatte ich eine Wohnung und eine Arbeit, aber keine Arbeitserlaubnis. Und dann hatte ich mich beim Arbeitsamt gemeldet, und dann hatte ich wirklich auch Glück – es gab Arbeit und der Arbeitgeber hat mich genommen. Vier Stunden – Reinigung von Zimmern. Das war nicht mein Beruf. Aber dann hab ich eben für 6 Monate Arbeit bekommen. Nach 6 Monaten hatte ich wieder keine Arbeit.[...] Aber ich habe nichts anderes finden können. Ich habe 10 Jahre als Verkäuferin in meiner Heimat gearbeitet. Und auch wenn hier manchmal Verkäuferinnen gebraucht wurden, nahmen sie mich nicht, weil ich hier nicht Verkäuferin gelernt habe. [...] Dann nach 1994 habe ich eine Ausbildung gemacht in der Gastronomie und auch fünf Jahre dort gearbeitet - dann war es zu anstrengend, weil mein Mann krank wurde. Ich war dann auch nicht mehr so jung und hab es nicht geschafft und habe von Arbeitslosenhilfe gelebt.[...] Dann hatte ich aber die Gelegenheit in einem Projekt zu arbeiten als eine ABM Maßnahme, wo ich auch heute noch bin.

Anfang der 90-er Jahre gründeten sich viele vietnamesische Vereine – in Berlin z.B. Reistrommel e.V. oder die Vereinigung der Vietnamesen in Berlin und Brandenburg. Ihr primäres Ziel war die Frage der Aufenthaltsklärung, Netzwerkbildung und Schaffung rechtlicher Bedingungen für ehemalige Vertragsarbeiter_innen zum legalen Bleiben in Deutschland.

1993 wurde mit Hilfe ihres Engagements die erste Bleiberechtsregelung verabschiedet, die allen ehemaligen Vertragsarbeiter_innen eine Aufenthaltsbefugnis gab, die nachweisen konnten, dass sie nicht straffällig geworden sind (Beth/Tuckermann 2008: 52). Diese restriktive Maßnahme, die viele ausschloss, weil schon das Fahren ohne Ticket als Straftat zählte, verlangte zudem wie schon die Regelungen zuvor, dass eine feste Wohnmöglichkeit bestand und eine Eigenfinanzierung durch Lohnarbeit oder staatlichen Aus-, Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet war. 1995 kam noch hinzu, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis denjenigen gewährt wurde, die bereits seit fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlten.

Erst mit dem Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 1.11.1997 gelang der Durchbruch, bei dem alle Aufenthaltsjahre, auch die vor der Wiedervereinigung, bei einer Bewilligung von unbefristetem Aufenthalt berücksichtigt wurden (Beth/Tuckermann 2008: 52). Hierbei handelte es sich um eine klare Benachteiligung von Ostmigrant_innen, da diese erst zu diesem Zeitpunkt den Arbeitsmigrant_innen in Westdeutschland rechtlich gleichgestellt wurden ( Ðo 2005: 808).

Afrikanisches Exil in der DDR

Während der Dekolonisationskämpfe im südlichen Afrika engagierte sich die DDR auf Seiten mehrerer Befreiungsbewegungen. In Folge davon gelangten Mitglieder dieser politischen Gruppierungen in das Exil der DDR. Wie kaum eine andere Form der Migration ermöglicht dieses Exil, die DDR vor dem Hintergrund ihrer globalgeschichtlichen Verflechtungen zu betrachten - und zugleich den um die deutsche Zweistaatlichkeit herum gebildeten Diskurs kritisch zu hinterfragen.

(Arbeits-)Migration aus der VR Mocambique in die Deutsche Demokratische Republik (1979 – 1989/90)

Die zentralen Fragen von Mendes Magistraarbeit aus dem Jahr 2010 sind: In welchem wirtschaftlichen und politischen Kontext fand Arbeitsmigration aus Mocambique in die DDR statt? Inwiefern unterschieden sich die in der DDR-Gesellschaft vorgefundenen Realitäten der Arbeitsmigrant_innen von denen der DDR-Arbeiter_innen? Welche Freiräume konnten sie sich aneignen? Wo stießen sie auf Grenzen ihres Handelns? Wie artikulierte sich Widerstand der Arbeitsmigrant_innen?

Projektseminar: Migration in die DDR (und BRD)

BRD-DDR Wenn in Deutschland von Migration gesprochen wird, werden in der Regel die Migration in die DDR und ihre Kontinuitäten nicht thematisiert.

In einem Projektseminar an der Humboldt-Universität zu Berlin wurden im Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/11 die Interdependenzen verschiedener Machtverhältnisse, Dominanzen und Ausgrenzungen betrachtet. Dabei standen insbesondere die Kontinuitäten von Rassismus in der 'deutschen' Geschichte über verschiedene Staatsformen bis heute, die Verflechtungen von Rassismus und Heteronormativität sowie die West-Dominanz in der heutigen BRD im Mittelpunkt der Analyse.

Die Studierenden haben dazu ihre eigenen qualititativ-empirischen Forschungsprojekte entwickelt, die auf den folgenden Seiten präsentiert werden. Sie werden ergänzt durch weitere studentische Arbeiten zu Migration in die DDR, die in anderen Kontexten entstanden sind.

Ungehörte Stimmen. Überlegungen zur Ausblendung von Migration in die DDR in der Migrationsforschung

Ziel des Artikels von Urmila Goel aus dem Jahr 2013 ist es, zu überlegen, welche Gründe es für die Ausblendung der Migration in die DDR in der Migrationsforschung gibt, und anzudiskutieren, welche Konsequenzen dies haben kann. Dabei diskutiert Goel nacheinander das Abschieben der DDR-Migrant_innen in der Wendephase, ihr Unsichtbar-Machen durch den Kampf um Anerkennung zwischen Migrant_innen West und Dominanzdeutschen Ost, das Verschieben von Problemen aus dem Westen in den Osten sowie neuere Entwicklungen im Zuge des antimuslimischen Rassismus.