Humboldt-Universität zu Berlin - Migration in die DDR (und BRD)

Abtreibung

Regina: Ihre Tochter wurde '92 geboren. Und wie war das in der DDR, durften da Kinder geboren werden?

Mauerteil -Abtreibung Thanh: Nein, war verboten.

Regina: Und was ist mit den Frauen passiert, die doch schwanger wurden?

Thanh: Dann mussten sie entweder nach Hause oder abtreiben.

Regina: Und hier bleiben durften sie nicht?

Thanh: Nee, in den Verträgen stand ja auch drin, dass die Frauen herkommen durften um zu arbeiten und nicht um Kinder zu kriegen und natürlich hätten sie dann Erziehungsurlaub nehmen müssen und das wäre nicht möglich gewesen. Und deshalb haben viele hier abgetrieben.

Regina: War das dann auch möglich in den Kliniken?

Thanh: Ja, ja Kliniken – wurde dann auch von der Krankenkasse bezahlt – aber waren viele.

Regina: Viele, die abgetrieben haben?

Thanh: Ja, viele.

Regina: Und kannten Sie im Heim Menschen, die abgetrieben haben?

Thanh: Ja, ja.

Während in der BRD bis in die späten 70-er Jahre der Kampf um das Abtreibungsrecht geführt und die Abschaffung des Paragraphen 218, der dieses regulierte, gefordert wurde, durften Schwangere in der DDR seit Anfang der 70-er Jahre bis zum dritten Monat kostenlos abtreiben (Kaufmann 2002: 165). Von dieser Regelung sollten auch die Vertragsarbeiter_innen Gebrauch machen, sollten sie während ihres Aufenthaltes schwanger werden. Die bilateralen Abkommen sahen nämlich Schwangerschaften und die zeitweiligen Beschäftigung und Qualifizierung als unvereinbar an (Beth/Tuckermann 2008: 41 Abs. 2).

Da Familienzusammenführungen des Weiteren nicht erlaubt waren und ein Neugeborenes die Zusammenführung von Mutter und Kind bedeutet hätte, durften Schwangere wenn die Schwangerschaft offiziell bekannt wurde, nicht in der DDR bleiben (Müggenburg 1996: Dokument 5, Seite 3; Art. 3; Abs. 2).

Regina: Und wie war das – wußten diese in der Zeit, an wen sie sich wenden konnten?

Thanh: Nee. In der Situation – die meisten wollten unbedingt hier bleiben und nicht nach Hause gehen. Im Vertrag standen fünf Jahre und diese wollten sie auch hier bleiben. Und plötzlich passiert das. Abtreiben war dann ganz normal. Ja gut, in Vietnam ist das anders – erst heiraten und dann Kinder. Und hier haben sie zusammen gelebt und haben auch zu Hause nichts gesagt und so war das dann – wenn Schwangerschaft dann gleich abtreiben. Und war auch keine Beratung – gar nichts – wir mussten selber entscheiden ja oder nein.

Thanh meint weiterhin, dass Dolmetscher_innen und Gruppenleiter_innen für das Verbreiten der Information, dass es nur die beiden Möglichkeiten im Falle einer Schwangerschaft gab, zuständig waren. Diese belehrten sie zwar über die Konsequenzen einer Schwangerschaft, doch eine richtige Sexualaufklärung, die eventuell hätte verhindern können, dass es überhaupt zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, fand gar nicht oder nur sehr ungenügend statt. Viele junge Vertragsarbeiter_innen wurden vor ihrer Anreise nicht aufgeklärt und hatten dementsprechend wenig oder gar keine Informationen über Verhütung. Thanh erklärte mir, dass es zwar eine sogenannte Einheitspille gab, diese war jedoch nicht auf den Körper der Einzelnen abgestimmt und konnte zu Unverträglichkeit führen. Zudem wurde die Einnahme der Pille oft vergessen, da viele nicht an sie gewöhnt waren.

Im Falle einer Schwangerschaft fühlte sich der Betriebsrat nicht dafür zuständig, da dieser, so Thanh fortführend, ausschließlich die Ausgabe von Lohn und die Arbeitszeiten regulierte. Die Schwangere wandte sich in diesem Fall an die_den jeweils zuständige_n Dolmetscher_in oder Gruppenleiter_in. Diese begleiteten die Betroffene zur_m Betriebstärzt_in, um zu übersetzten. Betriebsärzt_innen waren für alle Vertragsarbeiter_innen und Krankheiten bzw. Beschwerden jeder Art zuständig. Diese überwiesen wiederum an die_den Frauenärzt_in, um weitere Untersuchungen bzw. die Abtreibung zu veranlassen.

Regina: Und gab es Fälle, bei denen Frauen zurück geschickt werden sollten und doch hier ihre Kinder geboren haben?

Thanh: Also bei uns gab es eine Frau, die war im sechsten oder siebten Monat schwanger und die musste nach Vietnam zurück – aber sie wollte nicht für immer dahin, sondern sie wollte zurück und dann hat sie dort abgetrieben und ist wieder zurück gekommen. Und hat hier gelebt – lebt auch heute immer noch in Deutschland. Eine andere, die bei mir in der Wohnung [im Wohnheim, Anm. d. Autorin] war, sie ist nach der Wende im siebten Monat nach Hause geflogen und dort geblieben. Und ich habe sie auch besucht und ihre Tochter studiert dort. Aber sie hat für sich entschieden, nein ich will das Kind haben und will nicht zurück nach Deutschland.

Der Staat sprach Schwangeren hierbei das Recht ab, frei über den eigenen Körper bestimmen zu können. Bei Verstoß der Vorschriften drohte die Zwangsrückkehr. Im Falle einer Ausreiseverweigerung wurden rückführende Maßnahmen von Seiten der vietnamesischen Botschaft in der DDR eingeleitet, die auch die Kosten dafür übernehmen musste (Beth/Tuckermann 2008: 42, Abs.3). Ausnahmefälle gab es nur dann, wenn die Reisefähigkeit der Schwangeren eingeschränkt war und diese bis zur Geburt in der DDR bleiben durfte. Die Beweise dafür musste die vietnamesische Seite vorlegen (Beth/Tuckermann 2008: 42, Abs.4).

Der Aufenthalt in der DDR wurde außerdem bis zu dem Zeitpunkt verlängert, bis der Vater des Kindes festgestellt werden konnte. Dieses galt jedoch nur in dem Fall, wenn dieser eine DDR Staatsbürger_innenschaft besaß – und die Identifikation als Nachweis für die Alimentenzahlung erforderlich war (Beth/Tuckermann 2008: 37, Punkt 9). Wollte das Paar zusammen bleiben, so erklärte die DDR-Seite, dass sie rechtlich gesehen keine prinzipiellen Einwendungen hat, daß vietnamesische Werktätigen, die mit DDR-Bürgern gemeinsame Kinder haben oder die Ehe eingehen durften, bei den zuständigen Organen der DDR Antrag auf ständigen Wohnsitz stellen konnten (Beth/Tuckermann 2008: 37, Punkt 9). In der Realität war jedoch allein der Versuch heiraten zu wollen eine nervenaufreibende, langfristige Angelegenheit. Es waren nicht nur die Einverständnisse beider Staaten notwendig, die SRV verlangte von den Vertragarbeiter_innen ab Ende der 80-er Jahre ein dem Qualifikationsgrad entsprechendes Lösegeld (Poutrus 2010: 148). Dieses konnte 12.000 Mark betragen – wobei die (Rück)Zahlung bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkommensrestgeld von 500 Mark unmöglich war oder Jahre gedauert hätte (Reistrommel e.V. 2008: 29).

Haben sich jedoch Arbeitsmigrant_innen oder Menschen ohne Aufenthaltsrecht zu ihrer Vaterschaft bekannt, war eine Rückkehr der Schwangeren bei Nichtabtreibung die Regel. Für viele bedeutete die Rückkehr eine familiäre Auseinandersetzung unter erschwerten Bedingungen.

Regina: Und wie wurde das von der Familie gesehen, als sie zurück kam?

Thanh: Ganz schlecht, natürlich schlecht. Die Eltern schämten sich. Jetzt ist es ganz anders in Vietnam aber damals ohne Mann und schwanger das ging nicht. Wurde nicht akzeptiert.

Regina: Konnten sie trotzdem zusammen dann weiter leben in einer Familie?

Thanh: Ja, ja. Wird zwar nicht akzeptiert – aber sie sind immer noch eine Familie. Heute ist es anders, heute können Leute zusammen leben und dann später heiraten.

Eine verfrühte Rückreise bedeutete die Zahlung einer Geldstrafe plus die Rückzahlung der Kosten für den Aufenthalt in der DDR. (Dennis 2005b: 39). Zudem bedeutete es, dass die Familie keine finanzielle und materielle Versorger_in mehr in der DDR hatte und nicht nur auf sich selbst gestellt war, sondern auch die Rückkehrer_in mitversorgen musste. Diese musste sich zudem noch mit dem in Vietnam vorherrschenden heteronormativen Geschlechtersystem auseinandersetzen, in dem – je nach Region und sozialem Umfeld, alleinerziehende Mütter, als Unverheiratete eine niedrigere Stellung einnahmen. Sie waren von sozialen Ausschlussmechanismen betroffen und hatten beispielsweise erhebliche Schwierigkeiten, eine neue Arbeit zu finden (vgl. Marburger 1993: 103).

Die Schwangerschaftsabbruchsregelung wurde im Februar 1989 außer Kraft gesetzt. Von diesem Zeitpunkt an durfte keine Schwangere mehr ohne ihr Einverständniss in die SRV geschickt werden. Der Betrieb hatte sowohl für die Unterkunft, als auch für einen Krippenplatz zu sorgen. Wenn dieses nicht möglich war, konnte die Schwangere ihr Kind in der SRV zur Welt bringen, und anschliessend, wohlgemerkt ohne das Kind, wieder in die DDR zurückkehren und bis zum Vertragsende bleiben (Marburger/Kleff 1990: 23). Jedoch machten nur wenige von dieser Regelung Gebrauch, was sicherlich daran lag, dass sie unter dem Druck der vietnamesischen Botschaft standen, da diese für die Reisekosten aufkommen musste (Müggenburg 1996: Dokument 5, Seite 3; Art. 3; Abs. 2).

Der Diskurs um die hier genannte Abtreibung ist von sexistischen und rassistischen Machtverhältnissen durchdrungen. Zum einen weil Männer nicht zurück geschickt wurden, wenn sie jemanden schwängerten, schwangere Frauen auf der anderen Seite jedoch sogleich für ihre sexuelle Aktivität und deren Folgen sanktioniert wurden. Im Rahmen einer Entmündigung durch den Staat, wurde ihnen das Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper abgesprochen. Zum anderen werden am Umgang beider Staaten mit dem Thema Abtreibung rassistisch-ethnizitisch-nationalistische Strategien(Kaufmann 2002: 164) von Bevölkerungspolitiken deutlich. Die beiden Konstrukte Geschlecht und Nation agieren dabei interdependent. Die Frage, ob Frauen angehalten, gedrängt oder auch gezwungen werden, Kinder zu kriegen oder nicht ... hängt davon ab, wie zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt ein bestimmtes nationalistisches Projekt seinen nationalen Charakter bestimmt (Yuval-Davis 2001: 52). Und in diesem Fall hatte das Projekt DDR zwar ein großes Interesse an Arbeitsmigrant_innen, jedoch nicht im Geringsten das Bedürfnis diese länger als vereinbart in der DDR leben zu lassen, unabhängig davon in welchen Lebensumständen sich diese nach der Vertragsfrist befanden.

Mittels der bilateralen Abkommen wurde von Anfang an festgesetzt, welche Kinder in der Republik gewollt waren und welche den Erhalt einer konstruierten nationalen Ordnung gefährden würden und daher unerwünscht waren. DDR-Bürger_innen durften, abhängig von bestimmten gesellschaftlichen, reproduktiven Erwartungen und Faktoren, ungehindert gebären und somit für die Erhaltung der Institution deutsche heteronormative Familie sorgen, welche maßgebend für die Regelung von medizinischen, juristischen und pädagogischen Diskursen war (Rebentisch 1994: 30).

Die Schwangerschaft einer, in einem stetigen Prozess als Andere definierten Arbeitsmigrant_in symbolisierte ein unerwünschtes Eindringen in die, als homogen konstruierte DDR-Nation. Zugleich bedeutete die Schwangerschaft, auf einer rein pragmatischen Ebene, eine Verminderung der Leistungskapazität. Eine schwangere Vertragsarbeiter_in war nicht mehr effizient und produktiv und musste auf Grund dessen entweder die DDR verlassen oder dafür sorgen, dass sie wieder leistungsfähig wird, und den wirtschaftlichen Jahresplan erfüllen kann.

Schwangerschaft oder potentielle Mutterschaft wurde in dieser Situation zum unerwünschten Risiko und die Abtreibung, wie Thanh es beschreibt, zu einer fast alltäglichen Strategie des Bleibens. Obwohl der Kampf gegen den Abtreibungsparagraph in der BRD auf vielen Ebenen nicht mit der Situation von Vertragsarbeiter_innen zu vergleichen ist, weil es sich bei den ersten um die Bedürfnisse eines mehrheitlich weiß-deutschen Feminismus handelte und bei den zweiten um die Verteidigung von Rechten einer marginalisierten Gruppe, lassen sich Parallelen in den Grundforderungen erkennen. Das Recht auf die körperliche Selbstbestimmung und die damit verbundene Reproduktionsfähigkeit. Und die Erkenntnis, dass das Private auch immer zum Politischen wird und umgekehrt.

Afrikanisches Exil in der DDR

Während der Dekolonisationskämpfe im südlichen Afrika engagierte sich die DDR auf Seiten mehrerer Befreiungsbewegungen. In Folge davon gelangten Mitglieder dieser politischen Gruppierungen in das Exil der DDR. Wie kaum eine andere Form der Migration ermöglicht dieses Exil, die DDR vor dem Hintergrund ihrer globalgeschichtlichen Verflechtungen zu betrachten - und zugleich den um die deutsche Zweistaatlichkeit herum gebildeten Diskurs kritisch zu hinterfragen.

(Arbeits-)Migration aus der VR Mocambique in die Deutsche Demokratische Republik (1979 – 1989/90)

Die zentralen Fragen von Mendes Magistraarbeit aus dem Jahr 2010 sind: In welchem wirtschaftlichen und politischen Kontext fand Arbeitsmigration aus Mocambique in die DDR statt? Inwiefern unterschieden sich die in der DDR-Gesellschaft vorgefundenen Realitäten der Arbeitsmigrant_innen von denen der DDR-Arbeiter_innen? Welche Freiräume konnten sie sich aneignen? Wo stießen sie auf Grenzen ihres Handelns? Wie artikulierte sich Widerstand der Arbeitsmigrant_innen?

Projektseminar: Migration in die DDR (und BRD)

BRD-DDR Wenn in Deutschland von Migration gesprochen wird, werden in der Regel die Migration in die DDR und ihre Kontinuitäten nicht thematisiert.

In einem Projektseminar an der Humboldt-Universität zu Berlin wurden im Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/11 die Interdependenzen verschiedener Machtverhältnisse, Dominanzen und Ausgrenzungen betrachtet. Dabei standen insbesondere die Kontinuitäten von Rassismus in der 'deutschen' Geschichte über verschiedene Staatsformen bis heute, die Verflechtungen von Rassismus und Heteronormativität sowie die West-Dominanz in der heutigen BRD im Mittelpunkt der Analyse.

Die Studierenden haben dazu ihre eigenen qualititativ-empirischen Forschungsprojekte entwickelt, die auf den folgenden Seiten präsentiert werden. Sie werden ergänzt durch weitere studentische Arbeiten zu Migration in die DDR, die in anderen Kontexten entstanden sind.

Ungehörte Stimmen. Überlegungen zur Ausblendung von Migration in die DDR in der Migrationsforschung

Ziel des Artikels von Urmila Goel aus dem Jahr 2013 ist es, zu überlegen, welche Gründe es für die Ausblendung der Migration in die DDR in der Migrationsforschung gibt, und anzudiskutieren, welche Konsequenzen dies haben kann. Dabei diskutiert Goel nacheinander das Abschieben der DDR-Migrant_innen in der Wendephase, ihr Unsichtbar-Machen durch den Kampf um Anerkennung zwischen Migrant_innen West und Dominanzdeutschen Ost, das Verschieben von Problemen aus dem Westen in den Osten sowie neuere Entwicklungen im Zuge des antimuslimischen Rassismus.