Glossar
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Copyright und Copyleft
Copyright und Copyleft sind Konzepte, die definieren, mit welchen Konsequenzen ein Werk (in diesem Zusammenhang also Programmier-Code) vervielfältigt, übertragen und kopiert werden darf. In diesem Zusammnenhang fällt häufig auch der Begriff "Urheberrecht": Wo das US-amerikanische "Copyright" eher wirtschaftliche Zwecke des Kopierens abdeckt, zielt das deutsche "Urheberrecht" mehr auf das geistige Eigentum des Urhebers ab (in beiden Fällen geht es allerdings durchaus darum, die Rechte an einem Werk derjenigen Person zu sichern, die es geschaffen hat).
Im Rahmen der FLOSS-Bewegung entstand mit "Copyleft" eine lizrenzrechtliche Idee, deren Bezeichnung im Wortspiel bereits andeutet, worum es ihr geht: Eine andere Richtung im Umgang mit geistigem Eigentum einzuschlagen, um die Adaption von freiem Programm-Code zu erleichtern, dabei aber auch bestimmte Freiheitsgedanken festlegen zu können. In Copyleft-Lizenzen (von denen es verschiedene Spielarten gibt) wird so definiert, welche lizenzrechtlichen Folgen die Veränderung von freiem Programm-Code hat. Grob gesagt gibt es hier zwei Möglichkeiten: Ein "starkes Copyleft" führt dazu, dass eine Software, in den freier Code eingearbeitet wird, ebenfalls unter der freien Lizenz stehen muss wie der eingearbeitete freie Code (um dafür zu sorgen, dass aus etwas Freiem nichts Unfreies werden darf - starkes Copyleft entspricht also dem "Share Alike"-Lizenzbaustein einer Creative Commons-Lizenz). "Schwaches Copyleft" hingegen verlangt dies nicht, sodass freier Code auch in unfreie Software eingearbeitet werden dürfte.
Dezentral
Bei Freier Software gibt keine steile Hierarchie zwischen Hertellerïnnen und Userschaft. So ist es in der Regel möglich, die Software auf eigenen Servern zu betreiben, bspw. bei Server-Diensten wie einer Datencloud, und Verbesserungs- wie Wartungsarbeiten selbst durchzuführen oder dafür selbst gewählte Dienstleister anzuheuern. Auch proprietäre Software kann zwar mitunter auf eigenen Servern betrieben werden, hier ist man allerdings Software-Problemen, die den Quelltext der Software betreffen, die ursprünglichen Herstellerïnnen gebunden, da nur dieser Zugriff auf ihn haben. Bei Freier Software hingegen darf man Dank frei verfügbarem Quelltext die Probleme unabhängig selbst lösen oder dafür einen Dienstleister beauftragen.
Beispiele für dezentral nutzbare freie Software sind: Das Webkonferenzsystem BigBlueButton, der webbasierte Texteditor Etherpad, die e-Learning-Plattforn Moodle, der Cloud-Service ownCloud bzw. Nextcloud – die Server, die diese Dienste anbieten, arbeiten also voneinander isoliert, ohne, dass sie miteinander kommunizieren wie es bei einem föderalen Verbund der Fall ist (siehe "Föderal").
FLOSS
FLOSS steht als Akronym für Free / Libre / Open Source-Software und ist ein Kompromissbegriff, um die Vor- und Nachteile des ursprünglichen Begriffs "Freie Software" und späterer Alternativbezeichnungen wie "Open Source" zu verbinden. So versucht der Begriff "Open Source" bestimmte Probleme des ursprünglichen Begriffs "Freie Software" zu lösen (z.B. das Missverständnis für "kostenlose Software"), erzeugt zugleich aber auch neue (denn "open" muss nicht in jedem Fall "Freiheit" bedeuten). Mit "Libre" für "Libre Software" findet sich im Akronym ein dritter Versuch, den Freiheitsgedanken Freier Software spezifisch zu betonen.
Föderal
Alltags-Beispiele für föderale Infrastrukturen sind das Netzwerk aus E-Mail-Providern, das Telefonanbieternetzwerk oder der internationale Postversand: Es gibt nicht nur den einen Anbieter, sondern viele verschiedene, die gemeinsame Strukturen teilen und in einem mal mehr und mal weniger harmonischen Verbund stehen. Bezogen auf den digitalen Bereich heißt das, dass auf Basis eines gemeinsamen Protokolls verschiedene Instanzen eines Dienstes betrieben werden, unter denen wir frei wählen können und so miteinander kommuniziere, dass wir User eines bestimmten Servers von unserem Account aus auf anderen Servern erreichen können. Föderale Dienste sind also wie dezentrale organisiert, stehen aber anders als dezentrale in einem "kommunikativem Verbund" und bilden so ein gemeinsames Netzwerk, in dem keine Instanz die Kontrolle über das gesamte Netzwerk hat.
Beispiele für freie und föderal organisierte Software sind: die Suchmaschine YaCy, die You-Tube-Alternative PeerTube, der Messenger Element, die sozialen Netzwerke Mastodon, Pixelfed oder Diaspora.
Freie Software
Freie Software ist das urprüngliche Gegenkonzept zu proprietärer (unfreier) Software. "Frei" zielt nicht auf eine Form von "Unentgeltlichkeit der Nutzung" ab und ist somit von Freeware zu unterscheiden (Merkspruch: "Freie Rede statt Freibier!"). Freie Software zielt auf die Gewährung und Bewahrung bestimmter Freiheiten ab, die proprietäre Software nicht gewährt. Freie Software wird also sehrwohl auch verkauft, steht also einer Kommerzialisierung in keiner Weise entgegen, sondern definiert sich einzig und allein über die Einhaltung der sogenannten "Vier Freiheiten¹":
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Verwenden: Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck
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Verstehen: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung
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Verteilen: Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu helfen
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Verändern: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung
GNU
"GNU" ist der Name eines Projekts zur Entwicklung eines freien Betriebsystems. Es wurde in den frühen 1980ern vom Gründer der Free Software Foundation (FSF) Richard Stallman mit der Absicht initiiert, ein Gegenmodell zum damals verbreiteten Betriebssystem UNIX zu entwicken, da letzteres mehr und mehr kommerzialisiert und in diesem Zusammehang nicht mehr, wie in den Anfängen, freiheitlich-gemeinschaftlich (vor allem an Universitäten) entwickelt wurde. Der Begriff "GNU" steht für "GNU is not Unix", ist also ein rekursives Akronym, das diesen Gegenentwurf bereits im Namen verdeutlichen soll. Da das freie Betriebssystem-Konzept "Linux" in seiner Entwicklung nicht ohne das historisch ältere GNU-Projekt denkbar gewesen wäre, wird das, was vielfach verkürzt als "Linux" bezeichnet wird, manchmal auch "GNU/Linux" genannt, um die Abhängigkeiten beider Projekte zum Ausdruck zu bringen.
Linux
Dem ersten freien Betriebssystem GNU fehlte zu seiner Fertigstellung der sog. "Kernel". Man hatte quasi ein fertiges Auto, dem "nur" noch der Motor fehlte. Diese "Lücke" konnte Anfang der 1990er Jahre geschlossen werden, als Linus Torvalds mit "Linux" einen kompatiblen Kernel entwickelte und diesen später unter eine mit den GNU-Bestandteilen kompatible Lizenz stellt. Da sich die jeweiligen Betriebssystem-Bestandteile der beiden Projekte gegenseitig ergänzten, wird auch oft von GNU/Linux gesprochen.
Lizenz
Eine Lizenz legt die Rechte einer lizenznehmenden gegenüber einer lizenzgebenden Person juristisch fest. Im Kontext von Sotfware sind Lizenznehmer:innen User von Software und Lizenzgeber:innen Entwickler:innen von Software. In der Bewegung für Freie Software gibt es eine Reihe an unterschiedlichen Lizenzen, die sich hauptsächlich durch die oben erklärten Copyleft-Aspekte unterscheiden. Eine Lizenz mit "starkem Copyleft" ist die "GNU General Public License" (GPL). Eine "schwache" bzw. "Non-Copyleft-Lizenz" ist die "Berkely Software Distribution License" (BSD).
Open Source
"Open Source" meint in praktischer Hinsicht dasselbe wie der Begriff "Freie Software", betont allerdings andere Merkmale. Der Begriff wurde in den 1990ern Jahren eine Bewegung geprägt, die sich aus der Bewegung für Freie Software als "Open Source Initiative" abspaltete, weil sie die freiheitlich-philosophische Perspektive als hinderlich für die Verbreitung Freier Software empfand. Die Inhalte der Vier Freiheiten hat Open Source also mit Freier Software völlig gemein, Open Source betont als Resultat dieser Freiheiten aber keine gesellschaftlich-sozialen Vorteile, sondern eine höhere Effizienz und Qualität von Software. Der Begriff ist damit "industriefreundlicher".
Proprietäre Software
"Proprietäre Software" (vom lt. "proprium": Eigentum) bezeichnet Software, die nicht die oben erwähnten Vier Freiheiten gewährt, sondern im Gegenteil...
- ...nicht frei verwendet werden darf, sonfern nur entsprechend der herstellerspezifischen Lizenzvorgaben von einer bestimmten Zahl an Personen an einer bestimmten Zahl an Geräten in einem bestimmten Wirkungsbereich, also entweder privat oder kommerziell.
- ...nicht frei verstanden werden darf, da der Quelltext (das "Kochbuch", das einer Software immer zugrunde liegt), nicht öffentlich einsehbar vorliegt.
- ...nicht frei verbreitet werden darf, da dies wäre illegal wäre (eine "Raubkopie").
- ...nicht frei verändert werden darf, da der Quelltext entweder nicht vorliegt oder nur eingesehen, aber nicht verändert werden darf.