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Datenschutzkonzept

Ein Datenschutzkonzept (Abk. DSK) beschreibt die für eine datenschutzrechtliche Beurteilung notwendigen Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Es dokumentiert die Art und den Umfang der erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten. Die Beschreibung der Daten oder Datenfelder nennt man in der Regel Datenfeldkatalog. Aus der Festlegung datenschutzrechtlicher Anforderungen ergibt sich die Rechtsgrundlage und Zweckbindung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten.

Eine Beschreibung der Schnittstellen als Schnittstellenkatalog und aller vorgesehenen Auswertungen von Daten (Auswertekatalog) gibt einen Überblick über die Nutzung bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten. Weiterhin werden die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Anlage dokumentiert. Aus dieser Darstellung kann die Angemessenheit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz betrachtet werden.

Das Datenschutzkonzept gibt als umfassendes Dokument Auskunft über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Das Datenschutzkonzept gehört neben Fachkonzept, Betriebskonzept und Sicherheitskonzept zur Dokumentation eines IT-Verfahrens.