- Richtlinie sensible Sprache von Frauenbeauftragten umsetzen / fördern
- Verfassung der Humboldt-Universitaet
- https://www.amb.hu-berlin.de/2013/47/47_2013_Verfassung_HU_%202013_a.pdf
- § 38 Geschlechtergerechte Sprache
Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in Rechts- und
Verwaltungsvorschriften einschließlich Studien-,
Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen
sind entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen
oder die weibliche und die männliche Sprachform zu
verwenden.
- § 38 Geschlechtergerechte Sprache
- https://www.amb.hu-berlin.de/2013/47/47_2013_Verfassung_HU_%202013_a.pdf