Studierende des
Studierendenrates der
Theologischen Fakultaet der
Humbolt-Universitaet zu Berlin
folgende Frage fuer die naechste Vollversammlung:
Verstehe ich die Satzung der Fachschaft der Theologischen Fakultaet richtig, wenn ich davon ausgehe, dass eine Anerkennung von Fachschaftsinitiativen zu Teilorganen der Fachschaft (DIEKUGEL)
im Studierendenrat (StuRa) durch eine Vollversammlung der Fachschaft geprueft werden muss?
http://stura-berlin.de/wp-content/uploads/2015/05/Satzung-Stand-26.-Oktober-2016.pdf
(2) Diese Initiativen können darüber hinaus auf Antrag Teilorgane der Fachschaft werden. Dazu bedarf es eines Beschlusses im StuRa (einfache Mehrheit). Ablehnungen sind in jedem Fall zu begrunden. Der Beschluss unterliegt der Prüfung durch die Vollversammlung
Leider wird nicht ausgefuehrt, wie diese Pruefung auszusehen hat.
Was haltet ihr von dem Vorschlag, dass DIE-KUGEL sich vorstellt und nochmals auf die Anerkennung als Teilorgan hingewiesen wird und erklaert wrid, was das laut Satzung bedeutet?
Hierfuer beantrage ich dann jetzt proforma schonmal einen Tagesordnungspunkt oder Redezeit innerhalb eines Tagesordnungspunktes.
Das Protokoll mit der Anerkennung oder die Passage zur Anerkennung von Teilorganen aus der Satzung, koennte der Einladung zur Vollversammlung beigefuegt werden oder anderweitig
oeffentlich ausgewiesen werden.
Vielleicht gibt es noch Ideen in der Fachschaft, was "Pruefung" heiszt?
Ist euch vielleicht bekannt, was mit Pruefung gemeint ist? Hab ich das uebersehen?
Wenn es um eine Anerkennung oder Ratifizierung des Antrags im Studierendenrat geht, muesste dann nochmals abgestimmt werden?